Onlineshopper und Shopbetreiber aufgepasst! Ab 13. Juni tritt die EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kraft, und dadurch kann sich einiges ändern:
Die wichtigste Änderung für die Kunden dürfte wohl der Wegfall der 40€-Grenze für die Übernahme der Rücksendekosten durch den Verkäufer sein. Grundsätzlich trägt also der Käufer von nun an die Rücksendekosten.
Für Shopbetreiber gilt es, die neue Widerufsbelehrung mit all Ihren Ausprägungen fristgerecht in den AGBs eingepflegt zu haben, da mit einer Abmahnungswelle zu rechnen ist (Hinweis in eigener Sache: Donnerstag Abend ab 22.00 Uhr ist mein Büro geschlossen).