Ab Mai dieses Jahres wird es ernst: Das neue Datenschutzgesetzt tritt in Kraft, mit härteren Anforderungen an die Datensammler, und noch härteren Strafen bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften. Zumindest gilt das für die Privatwirtschaft. Und für Privatpersonen.
Behörden und Ämter in Wiesbaden können nämlich machen was sie wollen, und auch zukünftig wird sich da wohl nicht viel ändern. Denn als ich am 22. Februar den hessischen Datenschutzbeauftragten informiert habe, daß das Schulamt Wiesbaden im Zuge einer Ausschreibung die Adressdaten von 97 beeinträchtigten Kindern einer Förderschule im Netz veröffentlicht hat, war mir nicht bewusst, was dann geschehen würde: Nichts.
OK, „Nichts“ ist nicht ganz richtig, denn immerhin habe ich heute, auf mehrfache Nachfrage eine Stellungnahme erhalten, deren Kernsatz folgender ist:
„Zweifellos stehen ihre berechtigten Interessen dem eines inhaltvollen Ausschreibeverfahrens entgegen. Eine wie auch immer geartete Veränderung des Ausschreibeverfahrens hätte mit einiger Wahrscheinlichkeit zur Folge, dass die Ausschreibung, da nicht mehr mit den allgemeinen Grundsätzen für ein derartiges Verfahren konform, von Dritten beanstandet werden könnte mit der Konsequenz, dass die Ausschreibung neu aufgesetzt werden müsste.“
- Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Die Daten wieder löschen geht nicht, weil da müsste ja die Auschreibung vielleicht neu gemacht werden. Und das ist voll blöd, weil das ist ja voll die Arbeit für die Kollegen im Schulamt. Sagt der hessische Datenschutzbeauftragte!
Mir fehlen echt die Worte…
Ich nehme an, daß es bei der Ausschreibung um ein Bauvorhaben geht. Inwieweit sind Adressdaten (!) vonnöten?
Bei der Ausschreibung geht es um den Schulbustransport der Kinder. Man hätte das auch anders regeln können mit den Daten, aber das wäre wahrscheinlich Mehrarbeit gewesen. Dass kann man den Ämtern ja nicht zumuten…
in meinen Augen hätte es voll ausgereicht die Straßen anzugeben. Die Ausschreibung hätte damit beantwortet werden können. Die Preisänderung nach Bekanntgabe der Hausnummern ist m.E Makulatur.
Auch nach BDSG kann ich mir nicht vorstellen das dieses Vorgehen erlaubt war. Menschen mit entsprechendem Background (zeitlich, finanziell etc.) würden evtl dagegen vorgehen.
Die Eltern der Betroffenen haben in diesem Fall wahrscheinlich andere Probleme.
Schade das in diesem Fall der Datenschutzbeauftragte beauftragt wurde Ausreden zu formulieren oder weiterzugeben. Wer beißt schon die Hand die ihn füttert…..
Hi Sven, das ist ja wirklich der Hammer. Würde ich zumindest mal versuchen, beim HR loszuwerden. Auch wenn es keine Konsequenzen hat, haben es die Verantwortlichen mindestens mal verdient, öffentlich an den Pranger gestellt zu werden. Diese mangelnde Sensibilität ist doch genau das, was dazu führt, dass Bürger das Vertrauen in Behörden verlieren.